Seit 1. Juli 2018: Pauschalbeitrag der AHV für zwei Hörgeräte
Gut zu hören? Posaunen des Washington Trombone Ensemble.
Bisher richtete die AHV eine Pauschale nur für ein Hörgerät aus. Die neue Pauschale für zwei Hörgeräte beträgt CHF 1’237.50 für Geräte und Dienstleistungen auf eine Dauer von 5 Jahren. Dies entspricht wie generell bei den Hilfsmitteln 75 Prozent der entsprechenden IV-Leistung
Die AHV-Pauschale für ein Hörgerät beträgt wie bis anhin CHF 630.--. Ob ein oder zwei Hörgeräte getragen werden müssen, muss von einem Expertenarzt oder einer Expertenärztin festgestellt werden. Die Anpassung an die IV, die schon bisher beidseitige Hörgeräteversorgungen mitfinanziert, geht auf eine Motion zurück, die vom Parlament in modifizierter Form angenommen wurde.